Das Blut wird durch die Blutgefässe unseres Körpers in die einzelnen Organe transportiert. Auf diese Weise werden diese durchblutet und mit ausreichenden Mengen an Sauerstoff und Nährstoffen versorgt. Für den Blutkreislauf und die Aufrechterhaltung seines Gleichgewichts (Homöostase) sind drei grosse Organe von entscheidender Bedeutung: das Herz, die Lunge und die Nieren. Das Herz wirkt als Pumpe und befördert das Blut in die einzelnen Organe. Die Lunge reichert beim Einatmen das Blut mit Sauerstoff an und entfernt beim Ausatmen das Kohlenstoffdioxid (CO2 – Abfallprodukt) aus dem Blut. Die Nieren wirken als Filter und beseitigen die Giftstoffe (Toxine) aus unserem Blut.
Kardiovaskuläre Erkrankungen sind für 30 % der Todesfälle in der Schweiz verantwortlich. Schlaganfälle stehen in engem Zusammenhang mit dem Vorliegen verschiedener Risikofaktoren, die das Ergebnis unserer ungesunden Lebensweise sind.
Einer der wichtigsten Risikofaktoren ist Bluthochdruck. In der Schweiz sind etwa 25 % der erwachsenen Bevölkerung von Bluthochdruck betroffen. Dieser Anteil hat sich in den letzten Jahren beträchtlich erhöht. Es wird angenommen, dass 70 % der über 70-Jährigen an Bluthochdruck leiden.
Jährlich werden 15.000 neu auftretende Herzinfarkte gezählt, die für etwa 30 % aller Todesfälle verantwortlich sind. Schätzungsweise hat alle 30 Minuten ein Mensch einen Herzinfarkt; bei den über 65-Jährigen sind Herzinfarkte in 40 % aller Fälle die Todesursache. Dieselbe Häufigkeit ist bei Schlaganfällen zu verzeichnen.
Vor Einleitung einer Bluthochdrucktherapie muss der arterielle Blutdruck über 24 Stunden gemessen werden. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei den nächtlichen Werten zu widmen, die für die Prognose entscheidend sind.
Bevor eine medikamentöse Behandlung eingeleitet wird, empfiehlt es sich, auf die Risikofaktoren einzuwirken. Die Lebensweise kann den arteriellen Blutdruck erheblich beeinflussen. Risiken können minimiert werden, indem Änderungen bei der Ernährung, der körperlichen Betätigung, jedoch auch dem psychischen Zustand vorgenommen werden.
MAT-CH-2002747-2.0-03/21